
Der Streitwert einer Scheidung wird gemäß § 43 FamGKG wie folgt berechnet: • addiertes Nettoeinkommen beider Gatten • ./. 250,- pro Kind • x 3 • + 5 % von: • Aktivvermögen • - Passivvermögen • - 60.000,- pro Gatte (= -120.000,-) • - 30.000,- pro Kind Die Folgesache Versorgungsausgleich hat einen eigenen...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/scheidungstreitwert.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.